In Baden-Württemberg wird die Beratung durch folgende Partner gefördert:
• Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
• Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
• Landesministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wenn Ihr Betrieb in Baden-Württemberg liegt und Sie von der Förderung profitieren, schließen Sie mit uns einen Beratungsvertrag. Die Beratung erfolgt über Module mit unterschiedlichen Schwerpunkten und laufen maximal ein Jahr.
Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung gegenüber dem Land Baden-Württemberg übernehmen wir zu 100%.
Noch mehr Informationen zum Fördermodell des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter https://bzl.landwirtschaft-bw.de
Wir sind als Beratungsorganisation von der Aufsichts‐ und Dienstleistungsdirektion (ADD) anerkannt und berechtigt, Beratungsleistungen für die Primärproduktion in Rheinland-Pfalz anzubieten. Für diese können landwirtschaftliche Betriebe vom Land Rheinland-Pfalz eine finanzielle Förderung beantragen.
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!
Die NüPA GmbH ist als zugelassene Beratungsorganisation nach den Vorgaben ELER 0801.a – 1.2023 berechtigt, geförderte Beratung für Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betrieb mit Betriebssitz in Thüringen anzubieten.
Die Beratung erfolgt entsprechend der vertraglichen Grundlagen mit dem TLVwA.